Kategorie: Archiv

Stadtmeisterschaft – Bowling

Unter strengen Hygieneauflagen und mit besondere Vorsicht wurde am 19.09.2020 die Stadtmeisterschaft im Bowling ausgetragen.

Die kompletten Ergebnisse sind auf der Homepage der Bowler zu finden.

Ein herzliches Dank an die Turnierleitung für die Organisation und den damit verbunden reibungslosen Ablauf.

Allen Gewinnern ein herzlichsten Glückwunsch.

Ein paar Impressionen sind auf der Facebook-Seite der Bowler zu finden.

Bowling startet wieder

Liebe Bowling-Interessierte,

in den letzten Wochen und Monaten haben wir im Bereich Sport und für uns besonders wichtig, Betriebssport, viele Absagen hinnehmen müssen.

Heute wollen wir eine positive Nachricht verbreiten.

Für die Sparte Bowling geht es endlich wieder los. Am 22.08.2020 wird das beliebte Saisoneröffnungsturnier durchgeführt.

Natürlich wird die aktuelle Coronaschutzverordnung eingehalten und hoffen, dass nicht kurzfristig abgesagt werden muss. Sollten sich Personen an die geltenden Schutzmaßnahmen nicht halten, werden diese vom Turnier ausgeschlossen.

Ihr

BSV-Münster

Ausgabe „Sport im Betrieb“

Information vom WBSV:

Da uns für die aktuelle Ausgabe der „Sport im Betrieb“ kaum Artikel erreicht haben, hat der Vorstand des WBSV beschlossen, die August-Ausgabe unserer Verbandszeitschrift ausfallen zu lassen.

Wir möchten Euch bitten, diese Entscheidung auch an Eure Mitgliedsvereine weiterzugeben. Außerdem möchten wir dazu anregen, uns bis zum neuen Redaktionsschluss (15.September 2020) nicht nur – wie gewohnt – sportliche Erfahrungsberichte zuzusenden, da es situationsbedingt davon ja aktuell auch nicht sonderlich viele gibt.

Aktuell interessiert uns vor allem auch, wie Ihr und Eure Vereine mit der Corona-Situation umgeht bzw. inwieweit Ihr betroffen seid.

  • Gibt es Unterschiede in den Sparten?
  • Gibt es Probleme mit den Sportstätten und dem Einhalten der Schutzverordnung?
  • Wie sieht es bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen aus?
  • Wie stellt sich die Situation bei Euren Übungsleiter*innen dar?
  • Wie ist Euer Plan für die nächsten Wochen und Monate?

Eure Erfahrungsberichte können hilfreich für andere sein. Daher möchten wir diese (ggf. auszugsweise) gerne in der nächsten SiB veröffentlichen.

Corona Update SSB Münster

Anbei erhalten Sie den Newesletter des Stadtsportbundes Münster zu den aktuelleren Corona-Lockerungen und die Auswirkungen auf den Sport.

Update vom SSB:

Liebe Vereinsverantwortliche.

Da haben wir leider nicht genau genug hingeschaut: Das im gestern versandten SSB-Newsletter 23_2020 angekündigte Sonderprogramm „Heimat, Tradition, Brauchtum“ der Landesregierung kommt für viele unserer Mitgliedsvereine leider nicht in Frage. Denn die Mitgliedschaft im LSB ist einer der Ausschlussgründe.

Heimische Sportvereine, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich jedoch weiterhin bis zu je 50.000 Euro aus dem laufenden Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung sicher. Das haben bislang bereits für über 650 Vereine in NRW genutzt. Das Programm läuft noch bis zum 15. August und kann über das LSB-Förderportal (https://foerderportal. lsb-nrw.de/startseite ) beantragt werden.

Fachwartwechsel

In der Fachwarteversammlung am 25.06.2020, welche aufgrund der Coronaschutzverordnung in der BSV Tennishalle stattgefunden hat, ist der Sportausschuss neu gewählt worden:

Weiterlesen

Es darf wieder Squash gespielt werden / BSG Squash – Saison 2020/2021

Hallo zusammen,

nach einigem hin und her liegt uns nun seitens der Landesregierung und der Stadt Münster die Rückmeldung vor, dass wir den Betrieb unter Einhaltung der inzwischen üblichen Corona-Schutzmaßnahmen, wie Schutzmaske auf den Wegen im Gebäude, Abstand von 1,5 m auf den Wegen und in den Umkleiden und Duschen, Saunieren ist aktuell noch nicht möglich, wieder aufnehmen dürfen.

Wir haben daher heute wieder die Türen geöffnet und es kann wieder gespielt werden und so etwas Abwechslung in die evtl. durch Corona herbeigeführte Tristesse gebracht werden. Vielleicht hat der eine oder andere Körper zwischenzeitlich Hüftgold angesetzt und der soll nun zur Baggerseesaison verschwinden.

Im Gebäude ist eine Maske Pflicht. Auf den Courts nicht. Desinfektionsspender befinden sich im Eingangsbereich und an weiteren Stellen im Gebäude. In der Gastro gibt es die inzwischen bekannten Registrierungsformulare, eine Bedienung an der Theke ist tabu. Wir kommen da zum Platz.

Wichtig ist, dass zu Coronazeiten eine Reservierung zwingend erforderlich ist. Dies geht über unser online Buchungssystem buchungsplan.eu. Hier ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Alternativ natürlich auch über die Rezeption. Diese ist montags bis freitags von 12.00 bis 21.30 Uhr und an den Wochenenden ab 15.30 Uhr besetzt.

Gleichzeitig gilt es sich Gedanken über die kommende Saison zu machen. Aktuell sind allerdings Wettkämpfe oder Turniere in den Hallen noch nicht zulässig. Nichts desto trotz würde ich gerne einmal planen und wir müssen dann letztlich die Entwicklungen abwarten.

Welches Team von euch wäre da in der Saison 2020 / 2021 mit einer oder mehreren Mannschaften mit von der Partie, sofern ein solcher Spielbetrieb zulässig ist? Ggf. wird es evtl. auch nur eine Hin- ohne Rückrunde, je nach zeitlicher Perspektive. Dazu würde ich diese Runde dann auf dem Laufenden halten.

Corona News vom SSB-Münster

Liebe Vereinsverantwortliche.

Ab dem 30. Mai 2020 gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Erleichterungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern.

Hier weitere Neuerungen, die ab dem 30. Mai 2020 greifen:

  • Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.
  • In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. 100 Zuschauer sind unter Auflagen zugelassen.
  • Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen ebenso möglich wie die Nutzung der Gesellschaftsräume in und auf Sportanlagen.
  • Der Betrieb von Hallenbädern zur reinen Ausübung des Schwimmsports in Bahnen ist unter Auflagen möglich. Die Vorgaben zum Schwimmunterricht sind ebenfalls geregelt.
  • Die Erlaubnis des Trainingsbetriebs an Bundesstützpunkten wurde um die Landesleistungsstützpunkte in besonderem Landesinteresse erweitert.
  • Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt.

Zur weiteren Information gibt’s im Anhang die ab dem 30. Mai 2020 gültige Version der CoronaSchutzverordnung, ein aktuelles Schreiben des Sportamtes der Stadt, eine vom LSB erstellte Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten sowie Hinweise zur Erstellung eines für Wettbewerbe unter freiem Himmel notwendigen Hygienekonzeptes.

Weitere Infos zu den aktuellen Erleichterungen gibt´s zudem in einem Video von Staatssekretärin Andrea Milz (https://www.land.nrw/de/weitere-schritte-des-nordrhein-westfalen-plans-werden-umgesetzt-uebersicht-der-neuregelungen-im) sowie im Corona-Special auf der SSB-Homepage (ssb.ms/corona).

Bitte beachten: Die Lockerungen der vergangenen Wochen sind stets als Möglichkeiten für die Vereine gedacht, keineswegs als Verpflichtung. Es empfiehlt sich, diese individuell zu prüfen und behutsam umzusetzen, angepasst auf die örtlichen Verhältnisse und die eigenen Möglichkeiten.

Quelle: SSB (Stadtsportbund) Münster

SSB: Nutzung der Freiluft-/ Außensportanlagen im Breiten- und Freizeitsport in Münster

Liebe Vereinsverantwortliche. 

Viele Fragen tauchten im Zusammenhang mit der Öffnung der heimischen Sportplätze auf. Einige Antworten darauf gibt das Schreiben des Sportamtes von gestern Abend (siehe Anhang). Das Fazit: Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln darf auf Außenanlagen wieder losgelegt werden. Wichtig ist, dass dazu Konzepte erstellt werden, wie die auf den jeweiligen Anlagen eingehalten werden können, wie verantwortungsvoll nun wieder Sport getrieben werden kann. Was dabei zu beachten ist, haben zahlreiche Spitzensportverbände bereits in sportartspezifischen Anleitungen erarbeitet, die der DOSB auf seiner Homepage sammelt. Sie sind unter https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln zu finden. 

Sind entsprechende Konzepte erarbeitet, sollten sie allen Aktiven zugeschickt werden und auch schriftlich an der jeweiligen Anlage bereitliegen. Dem Sport- oder Ordnungsamt müssen sie nicht geschickt werden, mit dem Schreiben von gestern ist Freiluftsport unter Bedingungen wieder erlaubt. 

Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln und ein verantwortungsvoller Umgang miteinander ist in mehrfacher Hinsicht wichtig. Dadurch schützen wir uns und unsere Mitspieler*innen, sorgen aber auch dafür, dass die Infektionszahlen weiter niedrig bleiben. Und das ist wichtig, um auch dauerhaft aktiv bleiben zu können. Denn alle Lockerungen der bislang geltenden Einschränkungen stehen unter Vorbehalt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen stark steigen, könnten sie wieder aufgehoben werden.

Quelle: SSB (Stadtsportbund) Münster

Info vom SSB: Umgang mit Vereinsbeiträgen und weitere akt. Corona-Infos

Liebe Vereinsvertreter*innen,

in der Corona-Krise werden wir immer wieder mit folgendem Sachverhalt konfrontiert: Vereine überlegen, für einige Monate ihren Mitgliedern den Beitrag oder zumindest den Abteilung- bzw. Spartenbeitrag zu erstatten. Laut dem aktuellen Rechtstelegramm der DOSB-Führungsakademie widerspricht die Rückzahlung von Abteilungsbeiträgen dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.

Auch ist eine temporäre Aussetzung der Beitragserhebung durch den Vorstand nicht zulässig. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist er für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins. D.h. der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn er die Beiträge nicht erhebt. Daraus folgt, dass der Vorstand nicht ohne Rechtsgrund und ohne Ermächtigung zumindest der Mitgliederversammlung auf die Erhebung von Beiträgen generell verzichten kann. Der (anteilige) Verzicht auf Beiträge einzelner Mitglieder aufgrund von sozialen Erwägungen bleibt davon natürlich unberührt.

Ansonsten hätten wir Ihnen und Euch heute schon gerne von möglichen Lockerungen für den Sport berichtet. Aber: Unser „Sportland NRW“ ist und bleibt leider absolutes Schlusslicht bei der vorsichtigen Wiedereröffnung von Sportstätten. Das gilt im Übrigen auch für die Spielplätze des Landes, die erst ab Donnerstag wieder öffnen dürfen. Möglich wäre das schon seit letztem Donnerstag gewesen, und in vielen Bundesländer dürfen die Kids, auch mit gewissem Sicherheitsabstand, wieder Toben.

Aus Sicht des SSB ist das völlig unverständlich, zumal die Landesregierung selbst seit Wochen Lockerungen fordert. Gestern Abend hat uns Staatssekretärin Andrea Milz verkündet, dass man mit allen 16 Bundesländern am 6. Mai über mögliche weitere Öffnungen sprechen werde. Und bis dahin bleiben die Sportstätten laut NRW-Verordnung geschlossen. Der Stadt Münster bleibt hier kein Ermessensspielraum. Sie kann allenfalls die Vorgabe des Landes noch schärfer fassen, was im Sport aber derzeit gar nicht möglich ist.

Von den vielen öffentlichen Bekundungen, wie wichtig Sport und Bewegung seien, können sich unsere Sportvereine und ihre Mitglieder nichts kaufen. Wie es anders und besser geht, zeigt dieser Bereich aus der „Welt“ mit einem Überblick was in zwölf von 16 Bundesländern wieder möglich ist: https://www.welt.de/sport/article207692409/Tennis-Golf-Lockerungen-wo-es-ab-Montag-auch-wieder-erlaubt-ist.html

Quelle: SSB (Stadtsportbund Münster)

Info vom SSB: mögliche Lockerung der Corona-Beschränkungen

Liebe Mitglieder,

folgende Mail haben wir vom SSB (Stadtsportbund Münster) zu möglichen Lockerungen der Corona-Beschränkungen erhalten.

Bleiben Sie gesund!


Liebe Vereinsverantwortliche.

Die Diskussion um die Lockerung der Einschränkungen gerade im Freizeit- und Breitensport nimmt Fahrt auf. Konkrete Beschlüsse stehen dazu zwar noch aus, doch möglicherweise könnte es schon in Kürze mit dem Start für erste Sportmöglichkeiten konkret werden. Damit Vereine dann sofort ihren Mitgliedern entsprechende Angebote machen können, empfiehlt der Stadtsportbund bereits jetzt über Konzepte nachzudenken, wie der jeweilige Sportbetrieb nach mehrwöchiger Pause langsam wieder anlaufen könnte.

Dabei sollten entsprechende Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 bis 2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt werden,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Als Anregungen könnten dabei die Sportartspezifischen Übergangsregeln dienen, die bereits einige Spitzensportverbände erarbeitet haben und die der DOSB auf seiner Homepage sammelt. Sie sind unter https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln zu finden.