SSB: Nutzung der Freiluft-/ Außensportanlagen im Breiten- und Freizeitsport in Münster

Liebe Vereinsverantwortliche. 

Viele Fragen tauchten im Zusammenhang mit der Öffnung der heimischen Sportplätze auf. Einige Antworten darauf gibt das Schreiben des Sportamtes von gestern Abend (siehe Anhang). Das Fazit: Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln darf auf Außenanlagen wieder losgelegt werden. Wichtig ist, dass dazu Konzepte erstellt werden, wie die auf den jeweiligen Anlagen eingehalten werden können, wie verantwortungsvoll nun wieder Sport getrieben werden kann. Was dabei zu beachten ist, haben zahlreiche Spitzensportverbände bereits in sportartspezifischen Anleitungen erarbeitet, die der DOSB auf seiner Homepage sammelt. Sie sind unter https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln zu finden. 

Sind entsprechende Konzepte erarbeitet, sollten sie allen Aktiven zugeschickt werden und auch schriftlich an der jeweiligen Anlage bereitliegen. Dem Sport- oder Ordnungsamt müssen sie nicht geschickt werden, mit dem Schreiben von gestern ist Freiluftsport unter Bedingungen wieder erlaubt. 

Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln und ein verantwortungsvoller Umgang miteinander ist in mehrfacher Hinsicht wichtig. Dadurch schützen wir uns und unsere Mitspieler*innen, sorgen aber auch dafür, dass die Infektionszahlen weiter niedrig bleiben. Und das ist wichtig, um auch dauerhaft aktiv bleiben zu können. Denn alle Lockerungen der bislang geltenden Einschränkungen stehen unter Vorbehalt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen stark steigen, könnten sie wieder aufgehoben werden.

Quelle: SSB (Stadtsportbund) Münster