Update am 13.01.2022
Es gilt die 2G+ Regel, d.h. es dürfen nur noch für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem negativen Testnachweis eingelassen werden.
Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen (Booster) oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren, benötigen keinen zusätzlichen Negativtest. Stattdessen ist entweder ein Nachweis über die Booster-Impfung oder zusätzlich zu einem Genesenennachweis bzw. Impfnachweis ein positiver PCR-Test der letzten drei Monaten vorzulegen. Liegt ein positiver PCR-Test vor, darf sich die Person zu diesem Zeitpunkt nicht in einer Quarantänemaßnahme befinden.
Für das Schwimmen in der Friedensschule orientieren wir uns an den Regeln, die für die städtischen Bäder gelten (aktuell immer nachzulesen auf https://www.stadt-muenster.de/sportamt/baeder).
Update am 10.01.2022
Für das Schwimmen in der Friedensschule orientieren wir uns an den Regeln, die für die städtischen Bäder gelten (aktuell immer nachzulesen auf https://www.stadt-muenster.de/sportamt/baeder). Es gilt die 2G plus-Regel!
Was muss ich mitbringen?
Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Imfpung. Die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
oder
Vorlage eines „Genesenennachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen
und
Vorlage eines gültigen Negativtestnachweises (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt; PCR-Test, maximal 48 Stunden alt). Selbsttests können nicht akzeptiert werden!
Schwimmer, die wir (noch) nicht kennen, weisen sich bitte mit einem amtlichen Ausweisdokument aus.
Update am 10.06.2021
Das Schwimmen in der Friedensschule ist unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung wieder möglich. Im Augenblick bedeutet das:
- Es müssen die Kontaktdaten hinterlassen werden. (Hier empfiehlt sich die Luca-App)
- Es muss ein negativer Test vorliegen (Schnelltest max. 48 Stunden alt, PCR-Test max. 72 Stunden alt)
- Genesene und Geimpfte müssen keinen Test vorlegen, aber entsprechend bescheinigen können.
- Die Schwimmer müssen vor der Halle warten, bis die Gruppe, die die vorherige Trainingszeit belegt hat, die Halle komplett verlassen hat
- Es wird in abgetrennten Bahnen im Oval geschwommen.
Da diese Regeln bekannt sind, sind wir zuversichtlich, dass es dieses Mal auch wieder gut klappt und alle Spaß am Schwimmen haben.
Auf der Seite der Stadt Münster (https://www.muenster.de/corona_aktuell.html) kann nachgelesen werden, ab wann die Testpflicht wegfällt (Punkt: Bäder, Saunen und Indoorspielplätze).
Da dieses Jahr noch keine Schwimmausweise erstellt wurden, werden die Schwimmer vorerst ohne Ausweis eingelassen.
Update am 06.05.2021
Schwimmen ist weiterhin leider nicht möglich. Aktuell ist noch offen, wann der Betrieb weitergeht.
Bei der Beantragung der Schwimmausweise für die städtischen Bäder hat sich eine Änderung ergeben. Diese wurde im neuen Antrag (s. unten) vermerkt.
Update am 23.10.2020
Die Schwimmhalle der Friedensschule steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung!
Update am 07.10.2020
- Das Hallenbad Ost ist vom 4.10.2020 bis voraussichtlich 19.11.2020 wegen Wartungs- und Renovierungsarbeiten geschlossen.
- Das Hallenbad Kinderhaus ist wieder geöffnet. Auch hier muss das Kontaktdaten-Formular des Sportamtes ausgefüllt abgegeben werden, es können 60 Personen gleichzeitig im Schwimmbad sein.
Update am 28.09.2020
Das Hiltruper Hallenbad kann dienstags nicht wie gewohnt von 18-19 Uhr von den Betriebssportlern genutzt werden! In diesem Zeitraum ist das Bad nur für Vereine geöffnet.
Unsere Schwimmer können auf den Zeitraum von 19:30 – 20:30 Uhr ausweichen.
Wie alle Schwimmer müssen sie ein ausgefülltes Kontaktformular mitbringen. Es dürfen sich zeitgleich 65 Personen im Schwimmbad aufhalten.
(„Schwimmen städtische Bäder“ aktualisiert am 07.10.2020, die neue Fassung ist unten verlinkt)
Update am 09.09.2020
Ab dem 14.09.2020 ist auch das Hallenbad Hiltrup wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Dementsprechend wurden die Dokumente aktualisiert.
(„Schwimmen städtische Bäder“ aktualisiert am 28.09.2020, die neue Fassung ist unten verlinkt)
Hier finden Sie das Kontaktdaten-Formular von der Homepages des Sportamtes Münster.
Update am 28.08.2020
Bitte beachten Sie, dass die Spielregeln der Friedensschule sich verändert haben. Lesen Sie diese bitte genau durch und halten sich daran.
Zusätzlich gibt es nun auch Hinweise zu den städtischen Bädern (aktualisiert am 07.09.2020, die neue Fassung ist unten verlinkt)
19.08.2020
Der Schwimmbetrieb in der Freidensschule kann unter besonderen Auflagen wieder starten. Bitte lesen Sie sich diese durch und halten sich daran. Sollten sich Personen nicht daran halten, können diese von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Für die städtischen Bäder werden gerade entsprechende Konzepte erarbeitet. Sobald diese zur Verfügung stehen, werden wir diese ergänzen.