Info vom SSB: Umgang mit Vereinsbeiträgen und weitere akt. Corona-Infos

Liebe Vereinsvertreter*innen,

in der Corona-Krise werden wir immer wieder mit folgendem Sachverhalt konfrontiert: Vereine überlegen, für einige Monate ihren Mitgliedern den Beitrag oder zumindest den Abteilung- bzw. Spartenbeitrag zu erstatten. Laut dem aktuellen Rechtstelegramm der DOSB-Führungsakademie widerspricht die Rückzahlung von Abteilungsbeiträgen dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.

Auch ist eine temporäre Aussetzung der Beitragserhebung durch den Vorstand nicht zulässig. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist er für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins. D.h. der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn er die Beiträge nicht erhebt. Daraus folgt, dass der Vorstand nicht ohne Rechtsgrund und ohne Ermächtigung zumindest der Mitgliederversammlung auf die Erhebung von Beiträgen generell verzichten kann. Der (anteilige) Verzicht auf Beiträge einzelner Mitglieder aufgrund von sozialen Erwägungen bleibt davon natürlich unberührt.

Ansonsten hätten wir Ihnen und Euch heute schon gerne von möglichen Lockerungen für den Sport berichtet. Aber: Unser „Sportland NRW“ ist und bleibt leider absolutes Schlusslicht bei der vorsichtigen Wiedereröffnung von Sportstätten. Das gilt im Übrigen auch für die Spielplätze des Landes, die erst ab Donnerstag wieder öffnen dürfen. Möglich wäre das schon seit letztem Donnerstag gewesen, und in vielen Bundesländer dürfen die Kids, auch mit gewissem Sicherheitsabstand, wieder Toben.

Aus Sicht des SSB ist das völlig unverständlich, zumal die Landesregierung selbst seit Wochen Lockerungen fordert. Gestern Abend hat uns Staatssekretärin Andrea Milz verkündet, dass man mit allen 16 Bundesländern am 6. Mai über mögliche weitere Öffnungen sprechen werde. Und bis dahin bleiben die Sportstätten laut NRW-Verordnung geschlossen. Der Stadt Münster bleibt hier kein Ermessensspielraum. Sie kann allenfalls die Vorgabe des Landes noch schärfer fassen, was im Sport aber derzeit gar nicht möglich ist.

Von den vielen öffentlichen Bekundungen, wie wichtig Sport und Bewegung seien, können sich unsere Sportvereine und ihre Mitglieder nichts kaufen. Wie es anders und besser geht, zeigt dieser Bereich aus der „Welt“ mit einem Überblick was in zwölf von 16 Bundesländern wieder möglich ist: https://www.welt.de/sport/article207692409/Tennis-Golf-Lockerungen-wo-es-ab-Montag-auch-wieder-erlaubt-ist.html

Quelle: SSB (Stadtsportbund Münster)