Corona News vom SSB-Münster

Liebe Vereinsverantwortliche.

Ab dem 30. Mai 2020 gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Erleichterungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern.

Hier weitere Neuerungen, die ab dem 30. Mai 2020 greifen:

  • Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.
  • In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. 100 Zuschauer sind unter Auflagen zugelassen.
  • Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen ebenso möglich wie die Nutzung der Gesellschaftsräume in und auf Sportanlagen.
  • Der Betrieb von Hallenbädern zur reinen Ausübung des Schwimmsports in Bahnen ist unter Auflagen möglich. Die Vorgaben zum Schwimmunterricht sind ebenfalls geregelt.
  • Die Erlaubnis des Trainingsbetriebs an Bundesstützpunkten wurde um die Landesleistungsstützpunkte in besonderem Landesinteresse erweitert.
  • Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt.

Zur weiteren Information gibt’s im Anhang die ab dem 30. Mai 2020 gültige Version der CoronaSchutzverordnung, ein aktuelles Schreiben des Sportamtes der Stadt, eine vom LSB erstellte Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten sowie Hinweise zur Erstellung eines für Wettbewerbe unter freiem Himmel notwendigen Hygienekonzeptes.

Weitere Infos zu den aktuellen Erleichterungen gibt´s zudem in einem Video von Staatssekretärin Andrea Milz (https://www.land.nrw/de/weitere-schritte-des-nordrhein-westfalen-plans-werden-umgesetzt-uebersicht-der-neuregelungen-im) sowie im Corona-Special auf der SSB-Homepage (ssb.ms/corona).

Bitte beachten: Die Lockerungen der vergangenen Wochen sind stets als Möglichkeiten für die Vereine gedacht, keineswegs als Verpflichtung. Es empfiehlt sich, diese individuell zu prüfen und behutsam umzusetzen, angepasst auf die örtlichen Verhältnisse und die eigenen Möglichkeiten.

Quelle: SSB (Stadtsportbund) Münster